Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.saarpfalz-touristik.de
veröffentlichte Webseite mit ihren Unterseiten.

Im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf der Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am im Zeitraum von 27.07.2020 bis 22.09.2020 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website https://www.saarpfalz-kreis.de/ mit den
zuvor genannten Anforderungen wegen einigen noch nicht umgesetzten Normen lediglich teilweise vereinbar. Wir werden die noch bestehenden Barrieren schnellstmöglich beseitigen.

Die Themenseiten "Die Biosphäre Bliesgau", "Erlebnisse", "Planen & Buchen" und "Service" sowei die dazugehörigen Unterseiten sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach § 12a Absatz 6 BGG
vorübergehend nicht barrierefrei zugänglich gestaltet. Die sich anschließenden Vorschriften im Sinne des Artikel 5 Richtlinie (EU) 2016/2102 wurde beachtet.

 

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 02.09.2020 erstellt.

 

Kontaktmöglichkeit (Barrieren melden)

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular.

 

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum  Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:
www.schlichtungsstelle-bgg.de. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter
info@schlichtungsstelle-bgg.de.