Kanufahrer an der Blies

© Saarpfalz Touristik, Eike Dubois

Allgemeine Informationen

Kanufahren auf der Blies

Die Blies ist ein ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet. Demnach gibt es für Freizeitaktivitäten um und auf der Blies, wie z.B. Kanufahren, einige Regeln und Vorschriften!

Die wichtigsten Fragen und Antworten

  • Ja, wir empfehlen es aber mit einem Kanulehrer, da die Blies ein nicht ungefährliches Gewässer ist. Sollte man dennoch auf eigene Faust aufs Wasser wollen, muss man die Sperrzeiten beachten!

  • Unsere Kanu-Termine für Einsteiger finden Sie hier und für Fortgeschrittene hier.

    Das Leben an und im Wasser kennenlernen können Sie auf unserer Kanutour mit Gewässerökologie.

  • In der Schutzgebietsverordnung ist eine einheitliche Befahrungssperre während der Kernzeit der Brutzeit vom 15. April bis 15. August auf der Blies zwischen Bexbach und der Landesgrenze in Habkirchen vorgesehen.

  • Es gibt keinen Kanuverleih an bzw. in der Nähe der Blies. Kanufahrten sind von daher nur mit selbst mitgebrachten Booten möglich.

  • Es gibt Anlegestellen für Kanus an der Blies in Reinheim unter der Bliesbrücke, hier können Sie auch auf dem großen Parkplatz kostenfrei parken oder in Habkirchen am Zollmuseum.

    Kanuanlegestelle Reinheim

    © Saarpfalz-Touristik, Alexander Kleinschmidt

  • An der Blies gibt es einige Wehre, die überquert werden. Kurz vor Habkirchen, in Bliesmengen-Bolchen, nach Blies-Schweyen und vor Sarreguemines müssen Sie Ihr Boot umtragen.

  • Paddeln ist ein Sport, der nicht gefährlicher ist als andere Sportarten. Dennoch empfiehlt es sich, einige Regeln zu beachten.

    • Nichtschwimmer gehören nicht ins Boot. Wer trotzdem einen Nichtschwimmer mit ins Boot nimmt, trägt ein hohes Risiko!
    • Paddeln Sie nie allein. Hinterlassen Sie stets, wohin und bis wann Sie unterwegs sein wollen.
    • Erkundigen Sie sich über die Gefahren des Gewässers bei unterschiedlichem Wasserstand. Fahren Sie nie bei Hochwasser.
    • Machen Sie die Boote mit Auftriebskörpern unsinkbar. Legen Sie eine Schwimmweste bzw. bei schnellen Flussabschnitten einen Kopfschutz an.
    • Tragen Sie bei niedriger Lufttemperatur kälteschützende Kleidung.
    • Besondere Gefahr besteht an Wehren, E-Werken und Stauanlagen aller Art.
    • Äußerste Vorsicht auch bei unübersichtlichen Flussstrecken. Am besten fährt man unter sachkundiger Anleitung und ortskundiger Führung.
    • Ein Verbandskasten kann im Notfall eine große Hilfe sein. Wie Wertgegenstände auch, muss er in einem wasserdichten Behältnis bewahrt werden.
    • Ein gut vorbereiteter Paddler beherrscht seine Ausrüstung, ist gut über den Fluss informiert und kennt Erste Hilfe Maßnahmen.
  • Die Blies als einzigartiger und schützenswerter Landschaftsausschnitt bietet einer Vielzahl von seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum. Durch Freizeitaktivitäten in der warmen Jahreshälfte sind jedoch insbesondere störungsempfindliche Arten, wie z.B. der an der Blies heimische Eisvogel zunehmend gefährdet.

    Das bereits 2004 von der damaligen Landesregierung als schutzwürdig gemäß der FFH-Richtlinie an die EU gemeldete Natura 2000-Gebiet „Blies“ ist seit dem 22. Dezember 2017 ein rechtskräftig ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet.

    Wo zuvor der unbestimmte Rechtsbegriff des „Verschlechterungsverbotes“ bei der Nutzung der Flächen zu beachten war, gilt ab diesem Zeitpunkt die Landschaftsschutzgebietsverordnung nun unmittelbar.

    Die Blies steht der Allgemeinheit auch weiterhin als Erholungslandschaft zur Verfügung, zum Schutz des einzigartigen Artenreichtums von Flora und Fauna ist jedoch eine besondere Rücksichtnahme erforderlich. So führt die Verordnung in ihrem Schutzzweck sechs besonders geschützte Lebensraumtypen, neun Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie, 16 Brut, Rast- oder Zugvogelarten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie und neun gefährdeten Zugvogelarten nach Art. 4 II der Vogelschutzrichtlinie auf.

    Charakteristisch für die Blies ist jedoch das Vorkommen des Eisvogels als Brutvogel. Der Eisvogel besiedelt Fließ- und Stillgewässer mit Abbruchkanten und Steilufern, wo er bevorzugt an vegetationsfreien Steilwänden aus Lehm oder Sand in selbst gegrabenen Brutröhren brütet.

    Während der störungsempfindlichen Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten sowie der Zug- und Rastzeiten sind alle Maßnahmen und Nutzungen, die zu einer erheblichen Störung oder sonstigen Beeinträchtigung der im Gebiet vorkommenden Arten führen könnten, nicht zulässig.

    Hierzu zählen neben dem Betreten außerhalb der Wege, Baden, Grillen oder laute Musik ebenso das Befahren der Blies mit Wasserfahrzeugen.

    Speziell zum Schutz des Eisvogels, der im Rahmen der Roten Liste in Kategorie V (Vorwarnliste der Brutvögel des Saarlandes) eingestuft wird, muss eine Beruhigung der Blies, durch eine Reduzierung der dort stattfindenden Aktivitäten erfolgen.

    Gemäß der Schutzgebietsverordnungen ist ein Befahren der Blies aus Gründen des Naturschutzes vom 15. April bis 15. August zwischen der Gemarkung Bexbach und der Landesgrenze nicht erlaubt

    Das vormals geltende, weiter gefasste Befahrungsverbot in der Zeit vom 15. Februar bis 30. Juli innerhalb des Bliesabschnitts von Bexbach bis Bierbach wird durch die v.g. Vorschrift ersetzt und findet keine Anwendung mehr.

    Eine Missachtung kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.

     

    Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Saarland

    Hausanschrift:
    Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken

    Der Text wurde zur besseren Verständlichkeit teilweise umformuliert.


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